Schnee und Eis ade
Rundum sorglos durch den Winter.
Schnee und
Eis wird von uns von sämtlichen Verkehrs- und Gehwegen innerhalb der Wohnanlage entsprechend §93 StVo. Abs.1 geräumt und bekämpft.
- händischer und maschineller Schneeräumdienst und Glatteisdienst
- Glatteis Bekämpfung aller Verkehrs- und Gehwegen innerhalb der Hausanlage
- Auf Wunsch: Wetterdienst und Tauwetterkontrolle rund um die Uhr
AUSZUG AUS DER STVO
Die Eigentümer von Liegenschaften haben dafür zu sorgen,
dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehwege in der Zeit von 6 bis 22 Uhr
von Schnee gesäubert sowie bei Glatteis bestreut sind.
Hier geht es direkt zu unserem
ANFRAGEFormular.
Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbediengungen unter Punkt: WINTERDienst