Schnee und Eis wird von uns von sämtlichen Verkehrs- und Gehwegen innerhalb der Wohnanlage entsprechend §93 StVo. Abs.1 geräumt und bekämpft.
händischer und maschineller Schneeräumdienst und Glatteisdienst
Glatteis Bekämpfung aller Verkehrs- und Gehwegen innerhalb der Hausanlage
Auf Wunsch: Wetterdienst und Tauwetterkontrolle rund um die Uhr
AUSZUG AUS DER STVO
Die Eigentümer von Liegenschaften haben dafür zu sorgen,
dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehwege in der Zeit von 6 bis 22 Uhr
von Schnee gesäubert sowie bei Glatteis bestreut sind.