Schnee und Eis ade


Rundum sorglos durch den Winter.


Schnee und Eis wird von uns von sämtlichen Verkehrs- und Gehwegen innerhalb der Wohnanlage entsprechend §93 StVo. Abs.1 geräumt und bekämpft.
  • händischer und maschineller Schneeräumdienst und Glatteisdienst
  • Glatteis Bekämpfung aller Verkehrs- und Gehwegen innerhalb der Hausanlage
  • Auf Wunsch: Wetterdienst und Tauwetterkontrolle rund um die Uhr

AUSZUG AUS DER STVO
Die Eigentümer von Liegenschaften haben dafür zu sorgen, dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehwege in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee gesäubert sowie bei Glatteis bestreut sind.


Hier geht es direkt zu unserem ANFRAGEFormular.


Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbediengungen unter Punkt: WINTERDienst